Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Betrieb in Verkehr gebracht werden, für den eine Kennnummer vergeben wurde und die mit einem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme: Direktvermarktung).
Registrierungspflichtig sind
Werden weniger als 350 Legehennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.
Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein.
Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Referat 42.
Es fallen keine Gebühren an.
Richtlinie 2002/4/EG der Kommission über die Registrierung von Legehennenbetrieben
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/