Sie möchten mit Ihrem LKW auch an Sonn.- und Feiertagen fahren? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt nicht für
Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden:
Eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, ist nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt. An den Nachweis solcher Dringlichkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. Eine Einzelgenehmigung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, z.B. zur
Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen eine Genehmigung keinesfalls.
Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Ausnahmegenehmigungen können:
Die Gebühr gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beträgt zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/ Person.
Die Bemessung der Gebühr richtet sich nach dem mit der Erteilung der Genehmigung verbundenen Aufwand sowie einem gegebenenfals entstehenden wirtschaftlichen Vorteil des Genehmigungsinhabers.
Formloser Antrag mit genauer Begründung und u.a.
§ 30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (sowie begleitende VwV-StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und zu Anlage zu § 1
Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist schriftlich zu stellen.
Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ist zur Klärung der Einzelheiten grundsätzlich empfehlenswert.
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
Tel.: 06571 14-2424
Fax: 06571 14-42424
E-Mail: Juergen.Michels@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 07
Tel.: 06571 14-2225
E-Mail: Herbert.Steffes@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 03