Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz ist für den Vollzug von eichrechtlichen Vorschriften, Regelungen nach dem Medizinprodukterecht und von Vorschriften nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz zuständig.
Die Haupttätigkeiten des Landesamtes haben folgende Ziele:
die Messrichtigkeit zu gewährleisten
sicherzustellen dass
Anträge und Anfragen sind an die zentrale Anlaufstelle, das Service-Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen, in Bad Kreuznach zu richten.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz (LME RLP)
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
Die verschiedenen Gebühren (Eichgebühren, Gebühren für die Benutzung von Gewichten, Miete des Eichfahrzeuges usw.) finden Sie auf nachstehender Seite oder erfahren Sie diese vom Service Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Internetseite Landesamt für Mess und Eichwesen
Informationen über notwendige Unterlagen und Formulare erhalten Sie vom Service Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Fertigpackungsverordnung (FPackV)
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
Anträge und Formulare (z.B. Eichantrag, Verbraucherbeschwerde) finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen unter www.lme.rlp.de.
Landesamt für Mess- und Eichwesen
Rudolf-Diesel-Straße 16-18
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 79486-0
Fax: +49 671 79486-499
E-Mail: poststelle@lme.rlp.de
Web: www.lme.rlp.de