Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten.
Die Zulassung von Eingriffen in Natur und Landschaft ist Sache der Stellen, welche nach den jeweiligen Fachgesetzen über die Genehmigung von Vorhaben entscheiden (z.B. Bauaufsichts-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörde). Die Naturschutzbehörden werden in diesen Fällen innerbehördlich beteiligt. Die Naturschutzbehörden entscheiden nur dann in einem eigenen naturschutzrechtlichen Verfahren über die Zulassung des Eingriffs, wenn keine andere Behörde zuständig ist oder wenn die Naturschutzbehörde aus wichtigen anderen Gründen ohnehin eine Entscheidung treffen muss. Die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen beziehungsweise bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.
Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung)
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.
Eingriffsregelung/ Rundschreiben/Flyer
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-0
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Tel.: 06571 14-2420
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E-Mail: Romina.Jakobs@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 1