Pflegekinder sind Kinder und Jugendliche, die für bestimmte oder unbestimmte Zeit im privaten Haushalt einer anderen Familie leben.
Der Großteil aller Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz wächst zuhause auf und wird von den Eltern liebevoll erzogen, begleitet und unterstützt. Ihren Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und sie gesund aufwachsen zu sehen, ist für Eltern wichtiges Anliegen und ein großer Wunsch.
Es kann im Leben jedoch Situationen geben, in denen Eltern aufgrund eigener Belastung, durch seelische Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit die Erziehung ihrer Kinder nicht mehr übernehmen können.
In diesen Fällen, gibt es neben der Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung auch die Möglichkeit, ein Kind für einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegefamilie unterzubringen.
Es gibt unterschiedliche Formen von Pflegestellen:
Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes prüft und vermittelt die geeignete Pflegefamilie für das Kind. Er berät und unterstützt sowohl die Pflegeeltern als auch die leiblichen Eltern während der Zeit des Pflegeverhältnisses.
Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Jugendamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Beispiele für Gründe, die eine Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie notwendig machen können:
Keine.
§ 33 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
§ 42 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Familien, die beabsichtigen, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, brauchen hierzu eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Jugendamtes.
Ansprechpartner sind die örtlichen Jugendämter der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltungen.
Informationen erhalten Sie auch über die gemeinsame zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung RLP
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie
Tel.: 06571 14-0
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Tel.: 06571 14-2032
Fax: 06571 14-42032
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Fax: 06571 14-42335
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| Zimmer: P 5
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