Beschädigte, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten als hilflos und können eine monatliche Pflegezulage erhalten.
Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos.
Als hilflose beschädigte Person können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Beschädigte, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten als hilflos.
Hilflose Beschädigte können eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Informationen zur Sozialen Entschädigung
Hilflosigkeit
Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:
Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:
Keine.
§ 35 Absatz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2452
E-Mail: poststelle@mastd.rlp.de
Web: mastd.rlp.de/