Studiengebührenfreiheit

In Rheinland-Pfalz kann ein erstes Bachelorstudium und ein erstes konsekutives Masterstudium gebührenfrei studiert werden.  


Beschreibung

An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.

In Rheinland-Pfalz werden derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen für ein Erststudium keine generellen Studiengebühren erhoben. Das heißt, dass ein erstes Bachelorstudium und ein erstes konsekutives Masterstudium gebührenfrei studiert werden können.

An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen.



Rechtsgrundlage

§ 70 Hochschulgesetz (HochSchG)




Weitere Informationen

Informationen zur aktuellen Beitragssituation an Ihrer Hochschule erhalten Sie über das zuständige Ministerium.

Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2997
E-Mail: poststelle@mwg.rlp.de
Web: mwg.rlp.de/de/startseite/
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt