Wenn Ihr Haustier für immer von Ihnen gegangen ist, kann eine Ruhestätte helfen, um ihrem Tier einen würdevollen Abschied zu ermöglichen. Ein Abschiedswald bietet diese Möglichkeit.
Gemäß dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sind verstorbene Heimtiere ordnungsgemäß zu verbrennen, zu vergraben oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:
Bei einem Abschiedswald handelt es sich um eine solche genehmigte Fläche in einem Wald, die als Tierfriedhof fungiert. Hier ist die Beisetzung von kleinen HeimtierenHaustieren (bis Hundegröße) möglich.
Um Ihrem verstorbenen Haustier die letzte Ehre zu erweisen kommt möglicherweise eine Bestattung in einem Abschiedswald in Frage.
Informationen erhalten Sie bei Landesforsten Rheinland-Pfalz.
Abschiedswald - Tierbegräbnis in der Natur
Für Rheinland-Pfalz: Landesforsten Rheinland-Pfalz
Nach Absprache mit der zuständigen Stelle.
In der Regel sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Keine besonderen Termine, jedoch zeitnah.
Die Kosten sind bei den Abschiedswäldern unterschiedlich und können bei den zuständigen Stellen erfragt werden:
In der Regel keine
Tierische Nebenprodukte - Beseitigungsgesetz (TierNebG)
§ 27 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
Keine
In Rheinland-Pfalz gibt es einen Abschiedswald.
Der Bundesverband Tierbestatter e.V. hält eine Suchmaschine für die Suche nach Tierbestattern in Deutschland bereit und berät seriös und unabhängig über das Thema Tierbestattung.
Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
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