Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Wenn Sie ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen u. ä.) verfolgen, benötigen Sie für dieses eine Genehmigung der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und der Einwilligung der betroffenen Personen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern).
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung.
Bitte wenden Sie sich für eine Antragstellung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Hinweis: Parallel zu dem Antrag an die ADD sollten dieselben Unterlagen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz zur Überprüfung der datenschutzrechtlichen Belange geschickt werden.
Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn mit dem Vorhaben ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse verfolgt wird und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Es fallen keine Gebühren an.
Notwendige Unterlagen:
§ 67 Abs. 6 Schulgesetz (SchulG)
Es kann Widerspruch eingelegt werden.
Die Antragstellung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Den Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz wurde eine generelle Genehmigung für die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen in Schule erteilt; es besteht eine Anzeigepflicht. Sofern innerhalb von drei Wochen nach der Anzeige kein Einwand durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erfolgt, gilt die Untersuchung als genehmigt.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/