Wenn Sie sich entschlossen haben, eine ehemalige Militärwohnung zu erwerben und diese selbst zu nutzen, können Sie staatliche Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Anspruch nehmen.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderungshöhe:
je m² förderungsfähige Wohnfläche, höchstens jedoch eine Wohnfläche von 100 m².
Voraussetzungen:
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
§9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 6172-0
Fax: +49 6131 6172-1199
E-Mail: isb@isb.rlp.de
Web: isb.rlp.de/home.html