Sie möchten ein Grundstück oder Immobilie erwerben? Dann müssen Sie für Ihr Kaufvorhaben ein Höchstgebot beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) abgeben.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).
Das zu verkaufende Grundstück oder Immobilie wird öffentlich zum Verkauf angeboten. Im Nachgang können Sie ein Gebot bei der zuständigen Stelle abgeben.
Abgabe des Höchstgebotes.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Beim Landesbetrieb LBB fallen keine Gebühren an.
Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 1. Juli 2002 (88 23 01-433), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 15. August 2002, Seite 479 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Rheinstraße 4e
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 20496-0
Fax: +49 6131 20496-251
E-Mail: postfach.zentrale@lbbnet.de
Web: lbb.rlp.de/