Wenn Sie
benötigen Sie dafür eine Zulassung.
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung).
Vor Beginn der Tätigkeit ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Für die Erteilung einer solchen Zulassung fallen Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an.
Besonderes Gebührenverzeichnis mit Anlage
§ 11 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
Widerspruch
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Tel.: 06571 14-2354
Fax: 06571 14-42354
E-Mail: Susanne.Bastgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 107