Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Wenn Sie gewerblich
in andere EU-Staaten verbringen wollen oder ein Viehhandelsunternehmen, einen Händlerstall oder eine Sammelstelle für Nutztiere betreiben wollen, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Zulassung.
Voraussetzung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.
Wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt der zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Besonderes Gebührenverzeichnis mit Anlage
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.
§ 15 Binnenmarkt Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
Widerspruch
Anträge auf Zulassung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Tel.: 06571 14-2354
Fax: 06571 14-42354
E-Mail: Susanne.Bastgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 107
Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 103