Sie wollen als Erzieher/in tätig werden? Dann müssen Sie sich staatlich anerkennen lassen.
Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Geprüft wird die Gleichwertigkeit mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“, der in Rheinland-Pfalz an Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, vergeben wird. Ist keine umfängliche Gleichwertigkeit gegeben, wird geprüft, ob gegebenenfalls eine Anerkennung für Teilbereiche im Tätigkeitsfeld des Erzieherberufs möglich ist (z.B. Kindergarten, Krippe, Hort/Ganztagsschule, Heim, Jugendarbeit). Bei Vorliegen wesentlicher Unterschiede wird über Ausgleichsmaßnahmen entschieden, d. h. Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung nach Wahl der Antragsteller/innen. Außerdem wird geprüft, ob hinreichende deutsche Sprachkenntnisse zur Berufsausübung vorliegen (mindestens Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens).
Prüfung der Gleichwertigkeit mit dem Erzieherberuf, der zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erziehung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Unterrichts befähigt.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Außenstelle Schulaufsicht -
56005 Koblenz
Die örtliche Zuständigkeit ist gegeben, wenn die Antragsteller/ innen den Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben möchten.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Dienstort Koblenz
Der Anpassungslehrgang erfordert eine Praktikumsstelle und einen Schulplatz und ist an den Verlauf eines Schuljahres gebunden. Anmeldeschluss an den berufsbildenden Schulen ist der 1. März eines Jahres. Später eingehende Bewerbungen können nur noch berücksichtigt werden, wenn dann noch Schulplätze vorhanden sind.
Eine generelle Aussage ist nicht möglich, da die Wartezeiten auf Grund der Arbeitsbelastung nicht immer gleich sind. Außerdem sind mitunter Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich, die das Verfahren erheblich verlängern können.
Auflagenfreie Anerkennung: 80,-- Euro,
Teilanerkennung und Zulassung zu Ausgleichsmaßnahmen: 60,-- Euro,
Zulassung zu Ausgleichsmaßnahmen ohne Teilanerkennung: 50,-- Euro
Alle kopierten Unterlagen müssen amtlich beglaubigt sein. Fremdsprachige Dokumente müssen in der Originalsprache und als Übersetzung von einem öffentlich bestellten oder gerichtlich beeidigten Dolmetscher vorgelegt werden.
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz
Widerspruch binnen eines Monats bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Koblenz.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Wenn eine Anerkennung als Erzieher/in nicht möglich ist:
Bewerbungen bei Kindertagesstätten sind dennoch möglich. Der Träger der Einrichtung (nicht die Antrag-steller/innen!) kann hierfür nach den Bestimmungen der „Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten“ eine Ausnahmegenehmigung bei der Kindertagesstätten-aufsicht (im Landesjugendamt) beantragen.
Bei Ganztagsschulen sind Bewerbungen unmittelbar an die Ganztagsschulen zu richten. Eine aktuelle Liste befindet sich auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungs-direktion unter „www.add.rlp.de“ und ist auf folgendem Pfad zu finden: „Schulen“, „Ganztagsschulen“, sodann auf der rechten Seite „Liste aller Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz“.
IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz
Im Bedarfsfall in Form von Gutachten für die ADD:
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn (nicht Ansprechpartner für die Antragsteller/innen).
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Koblenz (Schadenregulierungsstelle und Schulen und Kultur)
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz
Tel.: +49 261 4932-0
E-Mail: Poststelle@add.rlp.de