Sie wollen als Beamter der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik beziehungsweise ein zugehöriges Fachgebiet in Deutschland tätig werden? Dann müssen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.
Beamtinnen und Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben in der staatlichen und kommunalen Verwaltung wahr. Der Beruf des Beamten der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik ist landesrechtlich reglementiert. Das heißt, die Aufnahme und Ausübung des Berufs ist an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden. Ein Anerkennungsverfahren ist deshalb zwingend erforderlich.
Dieses greift ebenfalls für das
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Beamte der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik sowie für die aufgeführten Fachgebiete, die im Ausland erworben wurden, erfolgt nach den Festlegungen im rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz und in der Laufbahnverordnung.
Soll der technische Beruf nicht im Beamtenverhältnis ausgeübt werden, ist ein Anerkennungsverfahren nicht erforderlich, um in der öffentlichen Verwaltung arbeiten zu können.
Wenn Sie den Beruf des Beamten der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik beziehungsweise ein zugehöriges Fachgebiet in Deutschland ausüben wollen, dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Den Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Beamtin oder Beamter der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik und den aufgeführten Fachgebieten können Sie formlos schriftlich oder per E-Mail beim Ministerium des Innern und für Sport (E-Mail: ausbildung@mdi.rlp.de) stellen.
Berufsqualifikationsnachweise oder diesen gleichgestellte Ausbildungsnachweise, die in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich sind, um den unmittelbaren Zugang zum öffentlichen Dienst dieses Staates zu eröffnen, sind auf Antrag als Laufbahnbefähigung für die Fachrichtung, die der erworbenen Qualifikation entspricht, anzuerkennen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die zuständige Behörde prüft, ob die Qualifikationsnachweise mit einer Befähigung für eine angestrebte Laufbahn vergleichbar sind. Sie ordnet sie einer Fachrichtung sowie einem Einstiegsamt zu und stellt fest, ob sie ein inhaltliches Defizit aufweisen. Dabei wird auch geprüft, ob ein mögliches Defizit durch anderweitig erworbene Kompetenzen ausgeglichen werden kann.
Wird ein Defizit festgestellt, wird die Anerkennung nach Wahl der Antragstellerin oder des Antragstellers von einer bestandenen Eignungsprüfung oder der erfolgreichen Teilnahme an einem Anpassungslehrgang abhängig gemacht.
Die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen müssen in angemessener Frist vollständig vorgelegt werden
Innerhalb von vier Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Es fallen für den Bescheid keine Gebühren an.
Der Antrag und die beizufügenden Unterlagen sind, soweit sie von der Antragstellerin oder dem Antragsteller stammen, in deutscher Sprache, sonstige Unterlagen mit einer Übersetzung in deutscher Sprache zu übermitteln.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung
IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-3595
E-Mail: poststelle@mdi.rlp.de
Web: mdi.rlp.de/de/startseite/