Alters- und Ehejubiläen

Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratuliert die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident durch ein Glückwunschschreiben.  


Beschreibung

Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

  • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
  • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
  • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
  • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
  • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

durch ein Glückwunschschreiben.



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Ansprechpartner

Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4771
E-Mail: Poststelle@stk.rlp.de
Web: www.rlp.de/fr/landesregierung/staatskanzlei/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt