Asylbegehrende und Spätaussiedler werden in der Aufnahmeeinrichtung untergebracht, betreut und gegeben falls zu den Kommunen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz verteilt.
Dabei soll der Aufenthalt in dieser Einrichtung 6 Monate nicht übersteigen. Dabei werden Unterkunftsplätze zur Unterbringung von ausländischen Asylbegehrenden bereitgestellt und Kostenerstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz durchgeführt.
Weitere Leistungen sind:
Die Zuständigkeit liegt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende.
Es fallen keine Gebühren an.
Sämtliche Urkunden, die die Identität des Asylbegehrenden sowie dessen Lebensweg beurkundet.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbsfähigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Landesaufnahmegesetz vom 21. Dezember 1993
Anträge und Formulare der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier
Tel.: +49 651 9494-924
E-Mail: Poststelle@add.rlp.de