Sie möchten als Altenpflegehilfe tätig sein? Dann müssen Sie über eine Feststellung der Gleichwertigkeit verfügen.
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft in der Altenpflegehilfe tätig sein wollen und sich Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin oder Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer nennen möchten, müssen Sie über die Feststellung der Gleichwertigkeit verfügen.
Mit der Feststellung der Gleichwertigkeit haben Sie die Befugnis zur Ausübung des Berufs der Altenpflegehelferin oder des Altenpflegehelfers.
Durch die Feststellung der Gleichwertigkeit können Sie zudem gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass Ihre im Ausland abgeschlossene Ausbildung geprüft wurde und einer Ausbildung in Rheinland-Pfalz gleichwertig ist.
Wer den Beruf "Altenpflegerin / Altenpfleger" ausüben möchte, benötigt die Feststellung der Gleichwertigkeit.
Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Anerkennungsfinder der Bundesregierung
Die Feststellung der Gleichwertigkeit kann erfolgen, wenn Sie eine einschlägige Ausbildung in der Altenpflegehilfe erfolgreich absolviert haben und diese Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu der Ausbildung in Rheinland-Pfalz hinsichtlich Dauer und Inhalten aufweist.
Liegen wesentliche Unterschiede vor, müssten Sie einen Anpassungslehrgang absolvieren oder eine Eignungsprüfung ablegen, wenn nicht die nachzuweisende Berufserfahrung zum Ausgleich der wesentlichen Unterschiede geeignet ist (abhängig von Art, Dauer und Aktualität der Berufserfahrung).
keine
In der Regel 3 Monate. Angemessen Fristverlängerung ist möglich.
Es fallen Gebühren von 34,00 Euro bis 165,00 Eu an.
Fachschulverordnung - Altenpflegehilfe (AltenpfV)
§ 9 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BQFGRP)
§ 10 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BQFGRP)
§ 12 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BQFGRP)
§ 13 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BQFGRP)
Nr. 1.1 Besonderen Gebührenverzeichnisses im Bereich des Schulwesens (SchulGebV)
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Sie können aber auch den nachfolgenden Antragsvordruck verwenden.
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden.
Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.
Informationen zur Ausbildung Altenpflegehelferin/ Altenpflegehelfer Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
Berufsbildende Schule Bernkastel-Kues
Bornwiese 9
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531 972090
Fax: 06531 9720925
E-Mail: sekretariat@bbs-bernkastel.de
Web: www.bbs-bernkastel.de
Berufsbildende Schule Wittlich
Rudolf-Diesel-Str. 1
54516 Wittlich
Tel.: 06571 9778-0
Fax: 06571 9778-99
E-Mail: info@bbs-wittlich.de
Web: www.bbs-wittlich.de/
DLR Mosel - Berufsbildende Schule für Weinbau
Gartenstr. 18
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531 956-406
E-Mail: matthias.porten@dlr.rlp.de
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Bildungszentrum Eifel-Mosel Wittlich
Petrusstr. 2
54516 Wittlich
E-Mail: bz-eifel-mosel@marienhaus.de
Web: www.