Sie möchten eine Apotheke betreiben? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu 3 Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) betreiben. Jeder Gesellschafter benötigt eine eigene Erlaubnis.
Wer eine Apotheke betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz, Landau oder Trier.
Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis erlischt unter anderen, wenn von ihr innerhalb eines Jahres kein Gebrauch gemacht wurde.
Die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke erfolgt spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Apothekenrechts (ApoGZustV)
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Hinweis: Amtliches Führungszeugnis Belegart 0 (Null) muss beantragt werden.
Die Erlaubnis erlischt u.a.
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/