Sie sind noch schulpflichtig, ohne Berufsreifeabschluss (Hauptschulabschluss) und haben noch keinen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz gefunden? Dann informieren Sie sich zum sogenannten Berufsvorbereitungsjahr.
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bereitet Jugendliche ohne Berufsreifeabschluss („Hauptschulabschluss“) auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vor.
Die Voraussetzungen für den Besuch des BVJ sind die Schulpflicht, ein mindestens 9-jährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule (z.B. Realschule plus, Förderschule Lernen) und dass man aus unterschiedlichen Gründen kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis hat und nicht an einer Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit teilnimmt.
Das Ziel dieses einjährigen Bildungsganges ist die Vermittlung der Berufsreife („Hauptschulabschuss“) in Verbindung mit einer Lern- und Lebensbegleitung der jungen Menschen im beruflichen und persönlichen Bereich.
Berufliche Schwerpunkte können beispielsweise sein:
Durch dieses Angebot erhalten die Jugendlichen eine Orientierung über verschiedene berufliche Schwerpunkte, um ihre Interessen und Fähigkeiten zu erkennen und ihre Chancen für einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.
Aktuelle Informationen zum BVJ
Das Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen und sich nicht in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder ein Arbeitsverhältnis haben. Das Berufsvorbereitungsjahr ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschlusses („Berufsreife“).
Bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule erhalten Sie weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und dem Anmeldeverfahren.
Die zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Alternativ können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um sich über die Möglichkeiten Ihres beruflichen Werdegangs zu informieren.
Bildungsserver Rheinland-Pfalz
Eine erste Beratung zum Berufsvorbereitungsjahr erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen ebenfalls die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und
Damit eine Schule frühzeitig eine ausreichende Anzahl an Klassen einrichten kann, sollte eine Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten vor dem 1.3. eines Jahres erfolgen.
Spätere Anmeldungen sind auch möglich.
Es fallen keine Schulgebühren an.
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und sobald es vorliegt das Abschluss- oder Abgangszeugnis.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBiSchulO RP)
Berufsschulverordnung (BerSchulO)
Schulindividuell
Berufsbildende Schule Bernkastel-Kues
Bornwiese 9
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531 972090
Fax: 06531 9720925
E-Mail: sekretariat@bbs-bernkastel.de
Web: www.bbs-bernkastel.de
Berufsbildende Schule Wittlich
Rudolf-Diesel-Str. 1
54516 Wittlich
Tel.: 06571 9778-0
Fax: 06571 9778-99
E-Mail: info@bbs-wittlich.de
Web: www.bbs-wittlich.de/
Diensstellenfinder der Arbeitsagenturen, Jobcenter und Familienkassen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit
DLR Mosel - Berufsbildende Schule für Weinbau
Gartenstr. 18
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531 956-406
E-Mail: matthias.porten@dlr.rlp.de
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Bildungszentrum Eifel-Mosel Wittlich
Petrusstr. 2
54516 Wittlich
E-Mail: bz-eifel-mosel@marienhaus.de
Web: www.