Sie möchten ihr Erbe regeln? Dann ist das Aufsetzen eines Erbvertrags eine mögliche Lösung.
Neben der Errichtung eines Testaments kann auch durch einen Erbvertrag über die Erbfolge verfügt werden. Der Erbvertrag wird mit einer oder mehreren anderen Personen geschlossen und bewirkt eine vertragliche Bindung an die darin getroffenen Verfügungen, die einseitig nur bei einem entsprechenden Vorbehalt im Vertrag, ansonsten nur ganz ausnahmsweise wieder gelöst werden kann. Vom Inhalt her können im Erbvertrag dieselben Verfügungen wie im Testament getroffen werden.
Auch mit einem Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens nach Ihrem Tod bestimmen.
Die Beurkundung eines Erbvertrags kann nur notariell erfolgen. Fachkundig beraten lassen können Sie sich anwaltlich, notariell oder in steuerlicher Hinsicht.
Es fallen die nach den gesetzlichen Gebührenordnungen geltenden Gebühren an. Diese richten sich grundsätzlich nach der Höhe des Reinvermögens.
§§ 1941 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§§ 2274 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)