Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle.
PÜZ-Stellen tragen als unparteiliche Stellen dazu bei, dass Bauprodukte den nationalen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Um als PÜZ-Stelle nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz tätig werden zu können, ist eine Anerkennung erforderlich.
Anerkennungsbehörde ist das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin.
Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin.
Siehe § 2 der Landesverordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle.
Die Antragstellung bei dem Deutschen Institut für Bautechnik kann jederzeit erfolgen. Bestimmte Fristen sind nicht einzuhalten.
Über den Antrag auf Anerkennung ist gemäß § 3 Abs. 6 der PÜZ-Anerkennungsverordnung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden.
Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren nach Anlage 1 der Satzung des Deutschen Instituts für Bautechnik vom 24. September 1993 (Amtsbl. für Berlin, S. 3101), in der jeweils geltenden Fassung, in Höhe von derzeit 500,00 EUR bis 20 000,00 EUR an; zudem werden die Kosten für besondere Leistungen, Versuche und Gutachten gesondert als Auslagen erhoben.
Dem Antrag sind die dazugehörigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 der Landesverordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Anerkennungsverordnung) beizufügen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
einschlägige Zulassungen und Akkreditierungen aus anderen Staaten.
Widerspruch nach der Verwaltungsgerichtsordnung.
Der Antrag auf Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle ist beim Deutschen Institut für Bautechnik zu stellen. Entsprechende Formulare für die Antragstellung sind auf der Homepage des Deutschen Instituts für Bautechnik eingestellt:
Deutsche Institut für Bautechnik (DIPT)
Kolonnenstraße 30
10829 Berlin
Tel.: 030 787300
Fax: 030 78730320
E-Mail: dibt@dibt.de
Web: www.dibt.de/de/