Als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft benötigen Sie eine entsprechende Anerkennung.
Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW).
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Prüfaufwand.
Es wird ein Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfanges erforderlich. Diese kann zwischen 511,00 Euro und 2.556.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:
Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich
§ 15 Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
§ 2 des Landesgebührengesetzes (LGebG)
Ja.
Formloser schriftlicher Antrag
Die Veröffentlichung der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erfolgt im Bundesanzeiger.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
Web: mwvlw.rlp.de/de/startseite/