Im Jahr 2022 findet in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch Rheinland-Pfalz eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung statt.
Im Jahr 2022 findet in Deutschland eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2022) statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen hierzulande leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Daher sehen sowohl europäisches Recht als auch Bundesrecht die regelmäßige Ermittlung verlässlicher Basiszahlen hierzu verpflichtend vor.
Der Zensus liefert im Wesentlichen die folgenden Informationen:
Diese Informationen dienen insbesondere dem Bund, den Bundesländern und den Kommunen, aber auch einer Vielzahl von Verbänden und sonstigen Interessensvertretungen, der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit unter anderem als Grundlage für politische sowie wirtschaftliche Entscheidungen. Sie sind auch für die Gestaltung des demographischen Wandels unverzichtbar. So müssen beispielsweise Gemeinden auf verlässlicher Datenbasis planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenresidenzen und Sozialwohnungen künftig benötigt werden.
Für den Zensus 2022 ist in Rheinland-Pfalz das Statistische Landesamt zuständig. Dieses wird vor Ort durch Kommunale Erhebungsstellen unterstützt, die im Zeitraum der Erhebungsdurchführung von den Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise betrieben werden.
Bei Fragen zum Zensus allgemein beziehungsweise zur Gebäude- und Wohnungszählung wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt. Bei individuellen Fragen zur Durchführung der Haushaltebefragung und zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wenden Sie sich bitte an die Zensus-Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihrem Landkreis.
Für den Zensus 2022 ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich das Statistische Landesamt zuständig.
Bei individuellen Fragen zur Durchführung der Haushaltebefragung und zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wenden Sie sich bitte an die Zensus-Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihrem Landkreis.
Eine Vorbefragung, die der Berichtskreisklärung für die im Jahr 2022 stattfindende Gebäude- und Wohnungszählung dient, findet im Jahr 2021 statt.
Wie schon der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2022 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Befragungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, sind im Wesentlichen die folgenden ergänzenden primärstatistischen Befragungen der Bevölkerung vorgesehen:
Zensusstichtag ist der 15. Mai 2022. Über die Fristen zur Abgabe Ihrer Meldungen informiert Sie das Statistische Landesamt beziehungsweise die Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihrem Landkreis in gesonderten Anschreiben.
Erste Ergebnisse der Zählung sollen Ende 2023 vorliegen.
Es fallen keine Gebühren an.
Sämtliche benötigten Unterlagen werden Ihnen durch das Statistische Landesamt beziehungsweise die für die Durchführung der Personenerhebungen in Ihrer kreisfreien Stadt / Ihrem Landkreis zuständigen Erhebungsstelle zur Verfügung gestellt.
Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022)
Weiterführende Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf nachfolgender Webseite:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems
Tel.: +49 2603 71-0
Fax: +49 2603 71-3150
E-Mail: poststelle@statistik.rlp.de
Web: www.statistik.rlp.de