Sie benötigen für Ihre Auslandsreise oder auswärtige Tätigkeit eine Beglaubigung Ihrer Urkunden? Dann brauchen Sie möglicherweise eine Apostille.
Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt. Beglaubigt wird
Die Bestätigung der vorgenannten Punkte auf einer Urkunde erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder durch Ausstellung einer Apostille.
Liste der Länder, in denen eine Apostille ausreicht
Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt.
Für Urkunden des Bundes ist grundsätzlich das Bundesverwaltungsamt zuständig.
In Rheinland-Pfalz sind für Urkunden aus dem Bereich der Rechtspflege das Ministerium der Justiz für die von ihm erstellten Urkunden sowie die Landgerichtspräsidentinnen und Landgerichtspräsidenten für alle übrigen in ihrem jeweiligen Bezirk erstellten Urkunden zuständig.
Für alle anderen öffentlichen Urkunden stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Apostille aus.
Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf.
Die Regelgebühr für die Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde für den Gebrauch im Ausland beträgt 26,00 Euro.
Bei Urkunden, die die gleiche Unterschrift aufweisen und wenn die Bestätigungen mit einem Antrag angefordert werden, ermäßigt sich die Gebühr ab der 11. Beglaubigung auf 24,00 Euro, ab der 51. Beglaubigung auf 22,00 Euro, ab der 101. Beglaubigung auf 20,00 Euro und ab der 201. Beglaubigung auf 18,00 Euro.
Sie benötigen die zu beglaubigenden Originalurkunden sowie Ihren Personalausweis,
Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland
Weitere Informationen im Rechts- und Konsularbereich erhalten Sie auf den Websites des Auswärtigen Amtes sowie der deutschen Auslandsvertretungen.
Informationen zu konsularischen Fragen (Internetangebot des Auswärtigen Amts)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Lohnstelle ausländische Streitkräfte
Europaallee 7
67657 Kaiserslautern
Tel.: 0631 842-0
Fax: 0631 842-17190
E-Mail: kontakt@addkl.rlp.de
Web: www.add.rlp.de
Tel.: +49 631 842205
Fax: +49 631 84217205
E-Mail: beglaubigungen@addkl.rlp.de
Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-4800
Fax: +49 6131 16-4887
E-Mail: Poststelle@jm.rlp.de
Web: jm.rlp.de/de/startseite/