Flächennutzungsplan ergänzen

Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ergänzen.  


Beschreibung

Nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.



Zuständigkeit

Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung.



Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

§§ 3 bis 4b Baugesetzbuch (BauGB)




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Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 


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Quelle der Inhalte:
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