Besonders fachkundige und befähigte Personen in der Standsicherheit von baulichen Anlagen können sich um die Anerkennung als Prüfingenieure für Baustatik bewerben, um im Baugenehmigungsverfahren im Auftrag und anstelle der Bauaufsichtsbehörde Standsicherheitsnachweise prüfen zu können.
Anerkennungsbehörde ist das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Der Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik ist schriftlich bei der obersten Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Dabei ist anzugeben, für welche Fachrichtung die Anerkennung beantragt wird sowie ob und wie oft ein Verfahren auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik oder auf Eintragung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für Standsicherheit, auch außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz, erfolglos geblieben ist.
Vorlage der Nachweise der Anerkennungsvoraussetzungen.
Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
Nachweis der fachlichen Eignung durch Prüfung beim dem bei der obersten Bauaufsichtsbehörde für die Anerkennung von Prüfingenieuren für Baustatik gebildeten Prüfungsausschuss.
Anerkennung und Urkundenüberreichung.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind in § 3 der Landesverordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (PrüfIngBaustatikVO) nachzulesen.
Landesverordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik
Keine.
Über den Antrag auf Anerkennung ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden (§ 42a Verwaltungsverfahrensgesetz).
Für die Teilnahme am Anerkennungsverfahren fallen Gebühren nach lfd. Nr. 3.4.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses vom 9. Januar 2007 (GVBl. S. 22), in der jeweils geltenden Fassung, in Höhe von derzeit 800,00 EUR für eine Fachrichtung und 500 EUR für jede weitere Fachrichtung an; zudem werden die Kosten für die Erstellung der Bescheinigung des Prüfungsausschusses über die fachliche Eignung gesondert als Auslagen erhoben (geschätzter Kostenrahmen 2 000,00 bis 2 500,00 EUR).
Dem Antrag sind die erforderlichen Angaben und Nachweise gem. § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (PrüfIngBaustatikVO) beizufügen, insbesondere
Landesverordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (PrüfIngBaustatikVO)
Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung.
Der Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik ist bei der Anerkennungsbehörde zu stellen. Ein Formular für die Antragstellung ist auf der Homepage des Ministeriums der Finanzen im Merkblatt zum Anerkennungsverfahren eingestellt:
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4331
E-Mail: poststelle@fm.rlp.de
Web: www.fm.rlp.de