Besonders fachkundige und befähigte Personen im Brandschutz können sich um die Anerkennung als Prüfsachverständige für Brandschutz bewerben, um im Baugenehmigungsverfahren anstelle der Bauaufsichtsbehörde Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise prüfen zu können.
Anerkennungsbehörde ist das Ministerium der Finanzen als Oberste Bauaufsichtsbehörde.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Der Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für Brandschutz ist bei der obersten Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Dabei ist anzugeben, ob und wie oft ein Verfahren auf Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für Brandschutz, auch außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz, erfolglos geblieben ist.
Vorlage der Nachweise der Anerkennungsvoraussetzungen.
Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
Nachweis der fachlichen Eignung durch Prüfung
Anerkennung und Urkundenüberreichung.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind § 2 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Brandschutz nachzulesen.
Landesverordnung über Prüfsachverständige für Brandschutz (PrüfSBrVO)
Keine
Über den Antrag auf Anerkennung ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden (§ 42a Verwaltungsverfahrensgesetz).
Für die Teilnahme am Anerkennungsverfahren fallen Gebühren nach lfd. Nr. 3.4.2 des Besonderen Gebührenverzeichnisses vom 9. Januar 2007 (GVBl. S. 22), in der jeweils geltenden Fassung, in Höhe von derzeit 800,00 EUR an; zudem werden die Kosten für die Erstellung der Bescheinigung über die fachliche Eignung gesondert als Auslagen erhoben (geschätzter Kostenrahmen ca. 1 000,00 bis 2 500,00 EUR).
Dem Antrag sind die erforderlichen Angaben und Nachweise gem. § 3 Abs. 2 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Brandschutz beizufügen.
Insbesondere sind das folgende Unterlagen:
Landesverordnung über Prüfsachverständige für Brandschutz (PrüfSBrVO)
Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung.
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4331
E-Mail: poststelle@fm.rlp.de
Web: www.fm.rlp.de