Für die Anerkennung als Prüfsachverständigen für Standsicherheit stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Besonders fachkundige und befähigte Personen in der Standsicherheit von baulichen Anlagen können sich um die Anerkennung als Prüfsachverständige für Standsicherheit bewerben, um im Baugenehmigungsverfahren im Auftrag des Bauherrn und anstelle der Bauaufsichtsbehörde Standsicherheitsnachweise prüfen zu können.
Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz trägt die Prüfsachverständigen für Standsicherheit in eine von ihr geführte Liste ein und bescheinigt die Eintragung.
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Der Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für Standsicherheit ist schriftlich bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu stellen. Dabei ist anzugeben, für welche Fachrichtung die Eintragung beantragt wird sowie ob und wie oft ein Eintragungs- oder Anerkennungsverfahren, auch außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz, erfolglos geblieben ist.
Vorlage der Nachweise der Eintragungsvoraussetzungen.
Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch den bei der Ingenieurkammer gebildeten Fachausschuss.
Nachweis der fachlichen Eignung durch Prüfung beim dem bei der obersten Bauaufsichtsbehörde für die Anerkennung von Prüfingenieuren für Baustatik gebildeten Prüfungsausschuss.
Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) und Bescheinigung als Prüfsachverständiger für Standsicherheit.
Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) sind im “§ 2 Voraussetzungen für die Eintragung“ nachzulesen.
Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit
Keine.
Über den Antrag auf Eintragung ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden (§ 42a Verwaltungsverfahrensgesetz).
Für die Eintragung der Prüfsachverständigen für Standsicherheit in die Liste nach § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) und die Bescheinigung der Eintragung fallen Gebühren nach § 14 Abs. 1, in der jeweils geltenden Fassung, in Höhe von derzeit 800,00 EUR an; zudem werden die Kosten für die Erstellung der Bescheinigung des Prüfungsausschusses (§ 6) über die fachliche Eignung gesondert als Auslagen erhoben (geschätzter Kostenrahmen 2 000,00 bis 2 500,00 EUR).
Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO)
Dem Antrag sind die erforderlichen Angaben und Nachweise nach § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) beizufügen, insbesondere
Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO)
Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung.
Der Antrag auf Eintragung ist bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu stellen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Schusterstraße 46 - 48
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 95986-0
Fax: +49 6131 95986-33
E-Mail: info@ing-rlp.de
Web: www.ing-rlp.de