Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz beziehungsweise zur Beantragung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen 'Architekt/Architektin', 'Innenarchitekt/Innenarchitektin', 'Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin' und 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 Landesbauordnung.
Für die Eintragung in die Architektenliste ist nicht von Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die antragstellende Person hat.
Haben Sie einen deutschen Hochschulabschluss? Dann informieren Sie sich bitte unter „Architektenliste Eintragung deutsche/ausländische Antragsteller“.
Haben Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland absolviert, dann informieren Sie sich bitte unter „Architektenliste Eintragung für Abschlüsse aus dem Ausland“.
Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
§ 64 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 9960-0
Fax: +49 6131 6149-26
E-Mail: lgs@akrp.de
Web: www.akrp.de/