Hier erhalten Sie Informationen zur Löschung aus der Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz beziehungsweise zur Beendigung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in Rheinland-Pfalz weder Wohnsitz noch Niederlassung noch den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit hat.
Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Der Austritt eines Mitgliedes der Architektenkammer bedarf einer schriftlichen Erklärung (vgl. § 2 Abs. 3 Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz). Darüber hinaus sind die Kammergegenstände (Eintragungsurkunde, ggfls. Kammerstempel) an die Geschäftsstelle zurückzugeben. Kündigungsfristen bestehen nicht.
Keine.
Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Schriftliche Erklärung, ggfls. Sterbeurkunde.
Satzung über die Kosten für das Verfahren zur Eintragung in die Berufsverzeichnisse
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 9960-0
Fax: +49 6131 6149-26
E-Mail: lgs@akrp.de
Web: www.akrp.de/