Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.
Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen
Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) - Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt
Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) - Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Nach Eingang eines Antrags entscheidet die zuständige Behörde, ob die Anwendung der vorgeschriebenen Maßnahmen zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde, eine Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.
Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Antrag mit folgenden Angaben
§ 8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 11 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV
Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 19 Absatz 4 (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO)
Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz (LGebG)
Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchGebV )
Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Es ist ein formloser Antrag möglich.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Tel.: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Web: www.sgdnord.rlp.de/