Flurstückverschmelzung

Zwei nebeneinander ligende Flurstücke können mit einander verschmolzen werden, um beispielswiese Vermessungskosten bei künftigen Vermessungen zu sparen.  


Beschreibung

Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

Zuständige Stelle

Vermessungs- und Katasterverwaltung



Kosten

Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 150 € erhoben.




Rechtsgrundlage

Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel
Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues

Tel.: +49 6531 5017-0
Fax: +49 6531 5017-140
E-Mail: vermka-wem@vermkv.rlp.de
Web: vermka-westeifel-mosel.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt