Unschädlichkeitszeugnis beantragen

Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.  


Beschreibung

Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.



Rechtsgrundlage

Landesgesetz über Unschädlichkeitszeugnisse im Grundstücksverkehr (UZLG)

Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel
Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues

Tel.: +49 6531 5017-0
Fax: +49 6531 5017-140
E-Mail: vermka-wem@vermkv.rlp.de
Web: vermka-westeifel-mosel.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt