Sie wollen ein Teil Ihres Grundstücks veräußern? Dann benötigen Sie ein Unschädlichkeitszeugnis.
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.
Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Landesgesetz über Unschädlichkeitszeugnisse im Grundstücksverkehr (UZLG)
Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel
Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: +49 6531 5017-0
Fax: +49 6531 5017-140
E-Mail: vermka-wem@vermkv.rlp.de
Web: vermka-westeifel-mosel.rlp.de/de/startseite/