Wenn Sie ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit einstellen oder verlegen, müssen Sie das Finanzamt informieren.
Bei Einstellung (Aufgabe)
oder Verlegung
ist das zuständige Finanzamt zu informieren.
Es handelt sich um eine Anzeigepflicht der steuerpflichtigen Person gegenüber dem Finanzamt, wenn sie ihren gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit aufgibt oder verlegt.
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Das ist grundsätzlich das Finanzamt, bei dem Sie die Steuererklärung oder im Fall einer gesonderten Feststellung der betrieblichen Einkünfte die Feststellungserklärung einreichen müssen.
Dieses zuständige Finanzamt können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Suche des zuständigen Finanzamtes
Die Mitteilung über die Einstellung (Aufgabe) oder Verlegung Ihres Betriebs beziehungsweise Ihrer Tätigkeit sollten Sie schriftlich vornehmen.
Soweit weitere Schritte erforderlich sind, wird das Finanzamt diese in die Wege leiten (z. B. Anpassung der Vorauszahlungen).
Die Mitteilung an das Finanzamt müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen, nachdem Sie den Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben oder verlegt haben.
Keine.
Teilen Sie dem Finanzamt die Einstellung (Aufgabe) des Betriebs beziehungsweise der freiberuflichen Tätigkeit oder die Verlegung sowie den Zeitpunkt formlos mit.
Bitte reichen Sie damit in Zusammenhang stehende Unterlagen mit ein.
Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich
Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite