Sie wollen als ein nach dem Tierzuchtrecht anerkannter Zuchtverband oder Zuchtunternehmen agieren? Dann brauchen Sie die staatliche Anerkennung.
Wer im Rechtsverkehr als anerkannter Zuchtverband oder anerkanntes Zuchtunternehmen auftritt, unterliegt gemeinsamen Bestimmungen, die die Zucht reinrassiger Zuchttiere (Rind, Büffel, Schwein, Schaf, Ziege und Equiden) und Hybridzuchtschweine, den Handel mit ihnen und ihre Verbringung in die Europäische Union regeln.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag zur Anerkennung eines Zuchtverbands oder Zuchtunternehmens an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz zu richten.
Nach dem Tierzuchgesetz ist antragsberechtigt, wer als ein Zuchtverband oder Zuchtunternehmen
Der Antrag muss die in im nachstehenden Link aufgeführten Angaben zum Zuchtprogramm enthalten. Das Zuchtprogramm muss insbesondere den Anforderungen gemäß Anhang I Teil 1 entsprechen.
Nachdem Tierzuchtgesetz muss der Antrag zusätzlich zu den vor genannten Nachweisen und Unterlagen folgende Angaben über die am Zuchtprogramm Beteiligten enthalten:
Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012
Artikel 4 Verordnung (EU) 2016/1012
§ 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Tierzucht (TierZZustV)
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Die Anerkennung als Zuchtorganisation wird befristet erteilt. Sie beträgt mindestens 2 Jahre.
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westpfalz (DLR Westpfalz)
Fischerstraße 12
67655 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 3674-0
Fax: +49 631 3674-255
E-Mail: dlr-westpfalz@dlr.rlp.de
Web: www.dlr-westpfalz.rlp.de