Sie wollen ein Zuchtbrogramm durchführen? Dann müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Ein Zuchtprogramm, das von einem Zuchtverband oder Zuchtunternehmen durchgeführt wird, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum.
Die zuständige Behörde kann eine Befristung von mindestens zwei Jahren für die Genehmigung eines Zuchtprogrammes festlegen.
Die Genehmigung kann mit Ablauf der Befristung neu erteilt werden.
Der Antrag muss nachstehenden Angaben zum Zuchtprogramm enthalten:
Zuchtprogramme in Rheinland-Pfalz für Schafe und Ziegen
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)
Rüdesheimer Straße 60-68
55545 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 820-0
Fax: +49 671 820-600
E-Mail: dlr-rnh@dlr.rlp.de
Web: www.dlr-rnh.rlp.de/DLR-RNH/Aktuelles/Ueberblick