Sie können als Vertriebenenverein finanzielle Unterstützung für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen beantragen.
Vertriebenenvereine haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Es bestehen keine festgelegten Antragsfristen. Jedoch sollten Anträge spätestens 4-6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werde.
Keine.
Antrag (Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Zeitplan), Kosten- und Finanzierungsplan (Welche Kosten entstehen, wer beteiligt sich sonst noch an der Finanzierung)
§ 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 162644
E-Mail: poststelle@mffki.rlp.de
Web: mffki.rlp.de/de/startseite/