Ihr Weide- oder Gehegetier wurde vermutlich durch einen Luchs oder Wolf verletzt oder getötet? Dann melden Sie dies innerhalb von 24 Stunden, um bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Entschädigung zu erhalten.
Luchse und Wölfe stehen europaweit unter strengem Schutz. Die aktuelle natürliche Wiederbesiedlung von Rheinland-Pfalz durch den Wolf wird von der Landesregierung mit Fördermaßnahmen begleitet. Dasselbe gilt für den Luchs - hier wird die Wiederbesiedlung aktiv durch ein Auswilderungsprojekt im Pfälzerwald unterstützt.
Beide Tierarten leben fast ausschließlich von Wildtieren wie Rehen und Wildschweinen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sie auch Nutztiere wie Schafe oder Ziegen auf der Weide oder Damhirsche in Gehegen reißen, insbesondere wenn diese nicht ausreichend durch Zäune oder Herdenschutzhunde geschützt sind.
Wenn Sie davon betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung beantragen.
Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe
Für Weide- oder Gehegetiere, die von einem Luchs oder einem Wolf gerissen wurden, gibt es Entschädigung von Seiten des Landes.
In Präventionsgebieten ist die Entschädigung eingeschränkt oder entfällt, wenn kein ausreichender Schutz durch Zäune oder Herdenschutzhunde bestand.
Zur Beantragung einer Entschädigung ist als erster Schritt eine schnelle Meldung (24 Stunden) an die zuständige Stelle erforderlich.
Bitte wenden Sie sich zur Beantragung der Rissentschädigung an das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO).
Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO)
Bitte melden Sie den Nutztierriss an die Hotline oder per Mail an die zuständige Stelle. Im Anschluss erfolgt die Prüfung vor Ort und es wird ein Rissgutachten erstellt. Dies ist für Sie kostenlos. Hierfür ist es wichtig, dass das getötete Nutztier noch nicht entsorgt wurde. Lassen Sie das getötete Tier an Ort und Stelle und sichern Sie es mit einer Plane, um es vor Aasfressern zu schützen. Lassen Sie keine Hunde in die Nähe und sperren Sie den Bereich ab.
Wenn ein Übergriff durch den Wolf oder Luchs nicht ausgeschlossen werden kann, können Sie einen Antrag auf finanzielle Entschädigung bei der zuständigen Stelle stellen.
Voraussetzung für die Rissentschädigung ist ein Rissgutachten durch das KLUWO. In ausgewiesenen Präventionsgebieten und Pufferzonen zu Präventionsgebieten ist außerdem ein ausreichender Herdenschutz durch (Elektro-)Zäune und/oder Herdenschutzhunde Voraussetzung für eine Entschädigung.
Präventionsgebiet Westerwald: Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Neuwied sowie die Stadt Koblenz und Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn.
Pufferzone Eifel: Verbandsgemeinden Adenau, Gerolstein, Prüm
Merkmale zur Bestimmung von Rissen durch Tiere finden Sie nachstehend:
Die Meldung des gerissenen Nutztieres soll innerhalb von 24 Stunden über die allgemeine Hotline (06306-911199) erfolgen.
Es fallen keine Gebühren an.
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Washingtoner Artenschutzabkommen (Anhang II)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Luchs und Wolf in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Bitte nelden Sie Risse mit Luchs- oder Wolfsverdacht unverzüglich bei der zentralen Hotline oder per Mail.
Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO)
Hauptstraße 16
67705 Trippstadt
Tel.: 06131 884268180
E-Mail: kluwo@wald-rlp.de
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 240518-0
Fax: +49 6131 240518-70
E-Mail: info@umweltstiftung.rlp.de
Web: www.umweltstiftung.rlp.de
Zentralstelle der Forstverwaltung - Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO)
Hauptstraße 16
67705 Trippstadt
Tel.: 06306 911-199