Eine Waage, die zur Nutzung für Dritte vorgesehen ist, müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie möchten eine Waage für die Nutzung durch Dritte als „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden? Dann müssen Sie dieses dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz mitteilen.
Wer eine Waage für die Nutzung durch Dritte als „Öffentliche Waage“ neu zur Verfügung stellen möchte oder eine „Öffentliche Waage“ abmelden möchte, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Sie teilen der zuständigen Behörde formlos schriftlich oder über das allgemeine Kontaktformular mit, dass Sie eine „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden.
Keine.
Keine.
Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Keiner.
Formlos schriftlich (Brief oder Fax) oder E-Mail.
Landesamt für Mess- und Eichwesen
Rudolf-Diesel-Straße 16-18
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 79486-0
Fax: +49 671 79486-499
E-Mail: poststelle@lme.rlp.de
Web: www.lme.rlp.de