Als JugendleiterIn können Sie eine sogenannte Jugendleitercard beantragen. Diese gilt als bundeseinheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und gewährt ebenso verschiedene Vergünstigungen.
Zur Anerkennung, Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit gibt es die Jugendleiter*innen-Card (JULEICA).Sie kann als bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit ausgestellt werden und dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis.
Die Ausstellung der JugendleiterInnen-Card ist JugendleiterInnen vorbehalten, die eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Ausübung ihrer Aufgaben erhalten haben. Die entsprechende Ausbildung hierzu muss bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfeoder von einem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt worden sein. Der Besitz der JULEICA ermöglicht den Erhalt ausgewählter Rabatte und vergünstigter Eintrittspreise, etwa für Kulturveranstaltungen. Kommunen und Firmen beziehungsweise Geschäfte haben hier unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlich Tätiger.
JugendleiterInnen engagieren sich ehrenamtlich. Als Zeichen der Anerkennung, Stärkung und als kleines Dankeschön für ihren Einsatz können sie mit der JULEICA Vergünstigungen erhalten. Zudem belegt der Besitz der JULEICA einen festgeschriebenen Qualitätsstandard hinsichtlich der Ausbildung, die die JugendleiterInnen durchlaufen haben
Die Beantragung der JugendleiterInnen-Card erfolgt online. Alternativ kann eine Beratung auch über den Landesjugendring erfolgen.
Das Jugendministerium regelt die Verfahrensweise und die Vorschriften bezüglich des Antrags, der Gültigkeit und dem Zweck der JULEICA.
In Rheinland-Pfalz fungiert der Landesjugendring als landesweite Zentralstelle für das Antragsverfahren.
Die Beantragung der JugendleiterInnen-Card erfolgt im Online-Verfahren. Das Antragsverfahren vollzieht sich dabei wie folgt:
Die JULEICA wurde für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit entwickelt. Eine JULEICA können JugendleiterInnen erwerben, wenn sie
Benötigt wird zudem:
Die JULEICA kann für eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt werden.
Verlängerung der Jugendleitercard: In diesem Fall ist zur Auffrischung die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindesten 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.
Keine.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird außer einem Foto, das digital eingefügt wird, keine gesonderten Unterlagen benötigt.
Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz regelt die Verfahrensweise und die Vorschriften bezüglich des Antrags, der Gültigkeit und dem Zweck der JULEICA. Anbei finden Sie Informationen zur letzten Bekanntmachung vom 10.12.2017 hinsichtlich der Ausstellung der JULEICA:
Bekanntmachung Juleica -Ausstellung von Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
Das Antragsverfahren verläuft online.
Die mit dem Besitz der JULEICA verbundenen Vergünstigungen können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Um einen Überblick zu erhalten, gibt es eine Datenbank, die die nach Regionen sortierten Ermäßigungen umfasst. Sie ist einsehbar unter:
Vergünstigungen JULEICA-InhaberInnen
Landesjugendring Rheinland-Pfalz e. V.
Raimundistraße 2
55118 Mainz
Web: www.ljr-rlp.de
Tel.: 06131 960204
Fax: 06131 960209
E-Mail: dotzer@ljr-rlp.de