Der Beruf SteuerberaterIn ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder Ausübung dieses Berufs ist durch staatliche Vorschriften an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden.
Sie haben einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis erworben, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater arbeiten?
Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung bedarf der Zulassung. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Zuständig ist die Steuerberaterkammer in deren Bezirk der Bewerber künftig als Steuerberater tätig werden möchte.
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.
Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind.
Sie können in Rheinland-Pfalz zur Eignungsprüfung zugelassen werden, wenn Sie
Ist der Beruf des Steuerberaters in Ihrem Herkunftsstaat nicht reglementiert, müssen Sie den Beruf zusätzlich in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz ausgeübt haben.
Keine.
Die zuständige Behörde hat dem Bewerber den Empfang der Unterlagen innerhalb eines Monats zu bestätigen und gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen. Die Eignungsprüfung ist spätestens sechs Monate nach der Entscheidung über die Zulassung zur Eignungsprüfung anzusetzen.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 €.
Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
§ 37a Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Antragsformulare der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1
55131 Mainz
Tel.: +49 6131 95210-0
Fax: +49 6131 95210-40
E-Mail: info-sbk@datevnet.de
Web: www.sbk-rlp.de