Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.
Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.
Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.
§ 49 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung
E-Mail: kreisordnungsbehoerde@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Tel.: 06571 14-2340
Fax: 06571 14-42340
E-Mail: Barbara.Engeln-Ahrens@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 15
Tel.: 06571 14-2056
Fax: 06571 14-2056
E-Mail: paul.koch@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: M15