Sie wollen Ihren Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarkten? Dann müssen Sie als Erzeuger zuvor eine sensorische und analytischen Prüfung der Beschaffenheit beantragen.
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und -perlwein stellt der Erzeuger einen Antrag auf Prüfung hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit. Die Typizität und die weinrechtliche Beschaffenheit wird amtlich bestätigt.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Informationen über mögliche Gebühren sind Berechtigten (Winzern) vorbehalten.
Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 10. Dezember 2018 (MinBI. S. 2) zur Durchführung der Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein, Likörwein und Schaumwein und das Verfahren der Herabstufungen.
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
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