Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)
Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.
Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen
Die Zuständigkeit obliegt dem MKUEM.
keine
ca. zwei bis vier Wochen
1,00 - 51,00 Euro
auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses
§ 18 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 22 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 56 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4646
E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de
Web: mkuem.rlp.de/de/startseite/