Die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Schulen schließt im Rahmen des Vorbereitungsdienste (Zweite Ausbildungsphase) die Ausbildung für ein Lehramt ab, nachdem vorab als Voraussetzung ein lehramtsbezogenes Studium (Erste Ausbildungsphase) erfolgreich absolviert wurde.
Durch die Zweite Staatsprüfung soll festgestellt werden, ob die Befähigung für das jeweilige Lehramt zuerkannt werden kann.
Die Zweite Staatsprüfung schließt den Vorbereitungsdienst ab, der in in einem Studienseminar und in einer oder mehreren Ausbildungsschulen durchgeführt wird. Der Vorbereitungsdienst macht die angehenden Lehrerinnen und Lehrer auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein und ihrer jeweiligen Ausbildungsfächer so vertraut, dass sie
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig. Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung obliegt dem Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.
Bewerbung um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz
Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung setzt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt voraus.
Die Zweite Staatsprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung.
Die praktische Prüfung besteht aus je einem Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern, in denen die Lehrbefähigung erworben werden soll.
Die mündliche Prüfung umfasst
Die Zulassung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.
Die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen geltenden Bewerbungsfristen.
Die Prüfungstermine der Zweiten Staatsprüfung werden vom Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen jeweils festgesetzt.
Keine.
Über die Unterlagen, die zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen erforderlich sind, hinaus, sind für die Zweite Staatsprüfung keine weiteren Unterlagen notwendig.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
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