Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß der Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus der hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Es fallen Gebühren gemäß der Landesgebührenverordnung an.
Keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
§ 13d Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV)
§ 4 Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV)
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de