Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.
Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote sind Angebote, in denen Helfer unter fachlicher Anleitung
Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.
Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.
Nähere Informationen für Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD).
Der Verfahrensablauf ist vom jeweiligen Bundesland abhängig
In Rheinland-Pfalz prüft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) den Antrag auf Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag.
Sofern sich aus den Unterlagen ergibt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt werden, erteilt die Behörde die Anerkennung mittels Bescheid.
Bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, die in einem begrenzten Umfang (Mini-Angebot in der Hauswirtschaft) angeboten werden, erfolgt die Anerkennung durch eine Registrierung in einem vereinfachten Verfahren.
Die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen.
In Rheinland-Pfalz setzt eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag (Angebot mit mehreren Helfenden) im Wesentlichen voraus:
Eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag als Einzelperson (die nicht bereits Fachkraft ist) setzt im Wesentlichen voraus:
Bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, die in begrenztem Umfang angeboten werden (Mini-Angebote in der Hauswirtschaft), gelten abweichende Regelungen. Details können der Internetseite der ADD entnommen werden.
Registrierung als Mini-Angebot in der Hauswirtschaft
Fristen sind bei den für Sie zuständigen AnsprechpartnerInnen zu erfragen.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Anerkennung unbefristet.
Der Anbieter muss der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion jährlich bis zum 30. April einen Bericht vorlegen, der die Tätigkeit des Vorjahres beschreibt und aus dem sich ergibt, dass die Anerkennungsvoraussetzungen auch weiterhin bestehen. Bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, die in begrenztem Umfang angeboten weden (Mini-Angebote in der Hauswirtschaft) entfällt die Berichtspflicht.
differiert in Einzelfällen
In Rheinland-Pfalz beträgt die Bearbeitungsdauer bei vollständigen Unterlagen 1 - 2 Wochen.
Informationen über eventuell anfallende Kosten sind bei den AnsprechpartnerInnen des jeweiligen Bundeslandes zu erfragen.
In Rheinland-Pfalz werden keine Gebühren erhoben.
Die Liste der erforderlichen Unterlagen differiert von Bundesland zu Bundesland
In Rheinland-Pfalz sind bei der zuständigen Stelle einzureichen:
Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung:
Für Rheinland-Pfalz:
Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, über die Förderung von Modellvorhaben und Initiativen des Ehrenamts sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach den §§45a, 45c und 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 157) mit Änderungen durch Verordnung vom 02. Oktober 2020 (GVBl. S. 539).
§§ 45a bis 45c Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)
Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.
Registrierung als Mini-Angebot in der Hauswirtschaft
Die Servicestelle Angebote zur Unterstützung im Alltag beim Landesamt für Soziales, Jugend, und Versorgung berät kostenlos zu Fragen rund um das Anerkennungsverfahren als Angebot zur Unterstützung im Alltag.
Servicestelle "Angebote zur Unterstützung im Alltag"
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/