Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut beantragen

Gemäß dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung müssen Sie eine Beschaffenheitsprüfung von Reben, die als Basis veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben besisen, durchführen lassen.  


Beschreibung

Nach dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung darf Rebenpflanzgut, hier veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben, nur in Verkehr gebracht werden, wenn es, vorschriftsmäßig sortiert und gekennzeichnet, nach erfolgreicher Beschaffenheitsprüfung anerkannt ist.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.



Fristen

Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer. Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.



Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Landesgebührenverordnung an.




erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.




Rechtsgrundlage

§ 11 Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV)




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Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach

Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt